Pressemitteilungen

Unternehmergespräche auf der Kronenburg
Informationen zum Gleichbehandlungsgesetz.

Das Gesetz verändert die Personalarbeit in den Unternehmen grundlegend", sagt Beate Puplick von der Kanzlei Dr. Puplick und Partner GbR. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Unternehmergespräche auf der Kronenburg" wird die Fachanwältin für Arbeitsrecht am Donnerstag, 03. August 2006, ab 16:30 Uhr, im Foyer des Gebäudes „Kronenburgallee 1" zum „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz" informieren.

Spätestens ab dem 1. August 2006 müssen Unternehmer dafür Sorge tragen, dass in ihrem Betrieb Diskriminierungen aufgrund ethnischer Herkunft, Rasse, Geschlechts, Alters, Behinderung, sexueller Orientierung, Religion oder Weltanschauung unterbleiben. Andernfalls drohen ihnen Ansprüche auf Schadensersatz. „Die Unternehmer treffen Hinweis- und Schulungspflichten ihrer Mitarbeiter. Die Auswahl von Bewerbern muss neu strukturiert, analysiert und dokumentiert werden. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen, die sich keine große Personalabteilung leisten können, sind besonders gefährdet, in die ,Schadenersatz-Falle´ zu laufen," erklärt Beate Puplick. 

In ihrem Vortrag informiert die Fachanwältin über die Ziele und wesentlichen Inhalte des Gleichbehandlungsgesetzes. Anhand von Praxisbeispielen wird erläutert, welche Risiken Unternehmer künftig bei Einstellungen, Entlassungen und sonstigen Personalentscheidungen beachten sollten, um Störungen des Betriebsfriedens und somit Ersatzansprüche und Klagen zu vermeiden.

Die Veranstaltung der Kanzlei Dr. Puplick und Partner richtet sich an Inhaber und Entscheider aus mittelständischen Unternehmen. Anmeldungen erfolgen telefonisch unter 02 31/90 95-0 oder per Internet unter info@puplick-partner.de.

Zeit/Ort:
Donnerstag,
03. August 2006
ab 16:30 Uhr
im Foyer des Gebäudes „Kronenburgallee 1"
Märkische Straße 111 - Kronenburgallee 1
44141 Dortmund.